Empfehlungen

Stellt der Datenschutzbeauftragte eine Verletzung von Bestimmungen über den Datenschutz fest, kann er gestützt auf § 36 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) dem betroffenen öffentlichen Organ eine Empfehlung abgeben, welche Massnahmen zu ergreifen sind.