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Öffentlichkeitsprinzip
Informationszugang
Jede Person hat Anspruch auf alle Informationen, die sich bei öffentlichen Organen im Kanton befinden. Dieses Recht besteht voraussetzungslos; das heisst die interessierte Person muss keine speziellen Gründe oder irgendwie gearteten schützenswerten Interessen für das Gesuch geltend machen. Gleichzeitig sind die öffentlichen Organe verpflichtet, auf alle Informationszugangsgesuche zu reagieren.
Einschränkungen bestehen allerdings bei laufenden Verfahren oder Informationen, die die Privatsphäre von Drittpersonen betreffen. Ausserdem können überwiegende öffentliche Interessen einem Informationszugang entgegen stehen. Handelt es sich bei der gewünschten Information um Personendaten oder ist die Bearbeitung des Gesuches besonders aufwändig beziehungsweise erfordert es vertiefte Abklärungen, muss das Gesuch zwingend per Brief eingereicht werden.
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