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Gesundheitswesen
Patientenrechte
Patientinnen und Patienten von Spitälern wie auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen oder von der Spitex betreute Personen haben Rechte. Diese Rechte reichen von der Selbstbestimmung über medizinische Eingriffe und Therapien über das Recht auf Besuche und Seelsorge bis zum Anspruch auf Auskunft über die beim Leistungserbringer (Spital, Heim, Spitex) vorhandenen Daten über die eigene Person.
Aus dem Recht auf Datenschutz ergibt sich der Anspruch zu wissen, welche Daten über die eigene Person vorhanden sind. Das Spital oder Heim muss deshalb gemäss § 19 des Patientinnen- und Patientengesetzes auf Wunsch Einsicht in die Patientendokumentation gewähren
Patientinnen und Patienten haben ausserdem das Recht zu entscheiden, welche Personen – Ärztinnen, Therapeuten, Angehörige usw. – über Ihren Gesundheitszustand informiert werden dürfen und welche nicht. An vor- und nachbehandelnde Ärztinnen und Ärzte und an weiterbehandelnde Personen dürfen Informationen direkt weitergegeben werden, weil das Gesetz von der Vermutung ausgeht, dass dies in im Interesse der Patientinnen und Patienten liegt. Wer dies nicht wünscht, muss sich ausdrücklich dagegen aussprechen.
