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Datenschutz in Kürze
Datenschutz
Der Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre. Er verpflichtet die Datenbearbeiter zu rechtmässigem und verhältnismässigem Handeln und verleiht den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte.
Konkret:
- Datenbearbeiter müssen sich an Rahmenbedingungen halten. Öffentliche Organe dürfen Daten nur aufgrund einer rechtlichen Grundlage, nur für den angegebenen Zweck und nur soweit erforderlich bearbeiten.
- Die betroffenen Personen können gegenüber den öffentlichen Organen Rechte geltend machen. Sie haben Anspruch auf Auskunft, welche Daten über sie bearbeitet werden. Unter gewissen Voraussetzungen können sie die Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten verlangen. Diese Rechte sind einklagbar.
Öffentlichkeitsprinzip
Mit dem Öffentlichkeitsprinzip soll das Handeln der öffentlichen Organe für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent werden. Nach der Kantonsverfassung sind die öffentlichen Organe verpflichtet, über ihre Tätigkeit zu informieren. Überdies hat jede Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Einschränkungen der Information sind zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse der Information entgegensteht.

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