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30.01.2012 – Veranstaltung
Die Umsetzung des Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) in der Praxis soll transparent und verhältnismässig erfolgen. Auf die verschiedenen rechtlichen, organisatorischen und technischen Fragestellungen geben die bereichsspezifischen Datenschutzseminare Antworten.
29.01.2012 – Veranstaltung
Einführung in die Bedeutung und die Handhabung des Öffentlichkeitsprinzips durch die öffentlichen Organe im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Datenschutz.
24.01.2012 – Medienmitteilung
Webauftritt des Datenschutzbeauftragten in kantonales Portal integriert
16.01.2012 – Veranstaltung
Mediengespräch am Freitag, 27. Januar 2012, 9.30 - 10.30 Uhr aus Anlass des 6. Europäischen Datenschutztages zum Thema "Herausforderungen des Datenschutzes im europäischen und internationalen Kontext". Das Mediengespräch findet in den Räumlichkeiten des Datenschutzbeauftragten an der Beckenhofstrasse 23, 8006 Zürich (4. Etage) statt.
12.07.2011 – Mitteilung
In seiner Stellungnahme vom 12. Juli 2011 hält der Datenschutzbeauftragte fest, dass die Vêrordnungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Datenbearbeitungen in den Bereichen Sozialhilfe und Gesundheit vorsehen. Dabei handelt sich also um besondere Personendaten für deren Bearbeitung eine Grundlage in einem formellen, d.h. durch den Kantonsrat beschlossenen Gesetz, erforderlich ist. Die vorgeschlagene Regelung auf Verordnungsstufe ist daher ungenügend, und die Aufnahme von Datenschutzbestimmungen ins KJHG daher weiter zu forcieren.
07.06.2011 – Mitteilung
Der Datenschutzbeauftragte verlangt in seiner Stellungnahme vom 7. Juni 2011 zum Entwurf des Statistikgesetzes einen Verzicht auf den Begriff der statistischen Personendaten, ein ausnahmsloses Zweckänderungsverbot sowie eine Nicht-Rückwandelbarkeit des Statistikidentifikators.
06.06.2011 – Mitteilung
Der Datenschutzbeauftragte unterstreicht in seiner Vernehmlassungsantwort vom 6. Juni 2011 zu den Änderungen des Nationalstrassenabgabegesetzes die Wichtigkeit der datenschutzrechtlichen Prinzipien der Zweckbindung, Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Das heisst, dass die Datenbearbeitungen auch bei der geplanten Einführung einer E-Vignette auf den Zweck des Nationalstrassenabgabegesetzes - also die Kontrolle darüber ob für die Benützung der Nationalstrassen vorgesehene Abgabe bezahlt wurde - beschränkt werden muss. Ferner ist darauf zu achten, dass keine Vorratsdatenspeicherung betrieben wird, die Daten nach der Kontrolle sofort gelöscht werden, auf die Speicherung von Kontrolldatensätzen derjenigen Fahrzeughalter, die die E-Vignette bezahlt haben, verzichtet wird und der Zugriff auf Daten von ausländischen Automobilisten ohne gültige Vignette klar beschränkt wird.
26.04.2011 – Medienmitteilung
Tätigkeitsbericht 2010 des Datenschutzbeauftragten: Kein ausreichender Schutz sensitiver Gesundheitsdaten
18.04.2011 – Mitteilung
In seiner Stellungnahme vom 18. April 2011 begrüsst der Datenschutzbeauftragte die in der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes präsentierten Anpassungen.